AGBs Dorfhus Gupf AG (Hotelbetrieb)

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen Dorfhus Gupf AG (nachfolgend «Hotel») und dem Kunden (nachfolgend «Gast») betreffend die Beherbergung, Verpflegung und die weiteren vom Hotel angebotenen Dienstleistungen. Für den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen betreffend Gutscheine oder Merchandise Produkte über die Webseite des Hotels gehen die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dorfhus Gupf AG – Webshops vor.

Enthalten individuelle Vereinbarungen und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen der individuellen Vereinbarung denjenigen der AGB vor. Sind jedoch die Bestimmungen der Vereinbarung unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.

Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes wird hiermit ausgeschlossen.

2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Allgemeines

Die Präsentation des Hotels, der Zimmer und der weiteren Dienstleistungen, der Beschrieb und Preis auf der Internetseite www.dorfhus-gupf.ch (nachfolgend «Webseite») als auch in Prospekten, Inseraten oder Ähnlichem stellt weder ein rechtlich bindendes Vertragsangebot noch eine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Massgebend ist der Preis in Schweizer Franken (CHF). Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Die Kurtaxe ist im Preis nicht inbegriffen und vom Gast separat zu bezahlen. Jegliche Erhöhungen der gesetzlichen Abgaben nach Vertragsschluss gehen zu Lasten des Gastes.

Das Hotel ist berechtigt eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung des gesamten Buchungsbetrages zu verlangen. Anstelle einer An- bzw. Vorauszahlung kann vom Gast eine Kreditkartengarantie für den Gesamtbetrag der Buchung verlangt werden. Das Hotel hat jederzeit das Recht, die erbrachten Leistungen abzurechnen.

Forderungen des Hotels sind spätestens nach Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleitung oder bei Aufenthalt mit Übernachtung, am vereinbarten Abreisetag bzw. beim Check-out fällig.

Die Geltendmachung der Verrechnung gegenüber dem Hotel ist ausgeschlossen.

2.2 Veranstaltungen

Die Preise und Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen werden zwischen dem Hotel und dem Gast individuell und schriftlich vereinbart.

Das Hotel ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von 10% des voraussichtlichen Gesamtbetrages zu verlangen. Diese Kaution wird im Falle einer Annullation des Gastes nicht zurückerstattet.

Bei Bezug von Dienstleistungen ausserhalb der ordentlichen Service-Zeiten oder bei Spezialwünschen des Gastes können zusätzliche Kosten entstehen (vgl. Ziff. 6.1).

3 Vertragsschluss

3.1 Zimmerreservation

Der Gast kann die Zimmer-Reservation vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder über die Webseite vornehmen. Mit Absetzen der Reservation über die Webseite unterbreitet der Gast dem Hotel ein Angebot zum Vertragsschluss und erhält eine Reservierungsbestätigung per E-Mail, welche die Annahme des Angebots darstellt. Bei telefonischer Reservation oder Reservation mittels E-Mail wird vom Hotel ein individuelles Angebot versendet. Der Vertrag kommt diesfalls erst mit Annahme des Angebots per E‑Mail durch den Gast zustande.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, sofern ihm dies nicht explizit und schriftlich zugesichert wurde.

3.2 Veranstaltungen

Veranstaltungen werden auf Anfrage hin durch das Hotel individuell offeriert. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Angebots durch den Gast zustande. Die AGB ergänzen den individuellen Vertrag, wo dieser keine Regelung enthält.

4 Check-in/Check-out

Am Anreisetag kann das Zimmer ab 15:00 Uhr bezogen und muss am vereinbarten Abreisetag bis um 11:00 Uhr freigegeben werden. Bei einer Anreise nach 23:00 Uhr, muss das Hotel am Anreisetag bis spätestens 15:00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise informiert werden.

Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast kann das Hotel für eine vertragsüberschreitende Nutzung bis drei Stunden 50% des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, bei einer Überschreitung von mehr als drei Stunden den vollen Logispreis (Listenpreis). Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Hotel behält sich im Falle der verspäteten Freigabe des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort kostenpflichtig aufzubewahren.

5 Hausordnung

5.1 Zutritt zum Zimmer

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast und die bei Buchung angegebenen Personen reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person (nachfolgend «Begleitperson») bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

Der Gast hat den ihm übergebenen Zimmerschlüssel während der Vertragsdauer sorgfältig aufzubewahren, darf diesen nicht unbefugten Dritten überlassen und hat dem Hotel einen Verlust umgehend zu melden.

5.2 Konsum

Im Hotel dürfen ausschliesslich vom Hotel bezogene Speisen und Getränke konsumiert werden.

5.3 Rauchen

Das Rauchen ist auf dem Hotelgelände nur an entsprechend gekennzeichneten Orten gestattet. Das Rauchen in allen Innenräumen des Hotels ist untersagt.

5.4 Tiere

Tiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels und gegen eine zusätzliche Vergütung in das Hotel mitgebracht werden. Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte beaufsichtigen zu lassen. Allfällige Schäden (wie z.B. übermässige Verschmutzungen, Kratzspuren etc.), die das Tier verursacht, werden dem Gast in Rechnung gestellt. Der Gast hat zudem dafür zu sorgen, dass das Tier das Hotelareal nicht verschmutzt.

In den Gesellschafts-, Restaurant- und Veranstaltungsräumen sowie im Wellnessbereich des Hotels dürfen sich keine Tiere aufhalten. Hunde sind ausserhalb des gebuchten Zimmers auf dem gesamten Hotelareal an der Leine zu führen.

6 Zusätzliche Bestimmungen für Veranstaltungen

6.1 Ordentliche Service-Zeiten und Konsum

Die ordentlichen Service-Zeiten für Veranstaltungen sind von 08.00 bis 00.00 Uhr. Das Hotel behält sich vor, Serviceleistungen nach den offiziellen Service-Zeiten pauschal mit CHF 250.00 pro Stunde und pro benötigte Abteilung zu berechnen.

Sämtliche Speisen und Getränke sind vom Hotel zu beziehen. In Sonderfällen (z.B. Spezialitäten) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Hotel berechtigt, eine zusätzliche Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlangen.

6.2 Blockierte Zimmer und Gästeliste

Der Gast hat dem Hotel die Gästeliste mit Vor- und Nachnamen, Ankunftszeit und Zahlungsinformationen bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Verstreicht diese Frist unbenutzt, so kann das Hotel blockierte Zimmer freigeben.

Bis sieben Tage vor der Veranstaltung kann die Teilnehmerzahl um maximal 10% ohne Kostenfolge betreffend die Speisen und Getränke (nachfolgend «F&B-Leistungen») reduziert werden. Ausgenommen sind speziell auf Wunsch des Gastes angeschaffte Produkte. Reduktionen der Gästezahl, die 10% übersteigen, werden vollständig berechnet.

Wird die Veranstaltung hingegen annulliert, so gelten auch bezüglich der F&B-Leistungen ausschliesslich die allgemeinen Annullationsbedingungen von Ziff. 9.2. Die vorangegangene Regelung betreffend Teilnehmerreduktion findet somit keine Anwendung. Sollte sich die Anzahl Gäste erhöhen, werden die tatsächlichen Kosten berechnet. Das Hotel garantiert nicht, dass eine Erhöhung der Gästezahl möglich ist.

6.3 Raumnutzung, Feuerschutz und Bewilligungen

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und dem Gast berechnen.

Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin raschestmöglich beseitigt. Soweit das Hotel die Störungen nicht zu vertreten hat, werden die Leistungsansprüche des Hotels nicht gemindert.

Der vertragschliessende Gast ist verantwortlich für die vereinbarte und sachgemässe Nutzung des Raums. Die Untervermietung ist ausschliesslich mit der schriftlichen Einwilligung des Hotels zulässig. Der Gast ist verantwortlich dafür, dass die Feuerschutzbedingungen eingehalten werden (z.B. betreffend die eingebrachten Materialien, die maximale Personenzahl sowie die Freihaltung der Fluchtwege). Das Dekorationsmaterial ist vorgängig mit dem Hotel abzusprechen.

Allfällig erforderliche Bewilligungen sind vom Gast rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Dem Gast obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder infolge eines Verstosses sind vom Gast zu zahlen. Schadenersatzansprüche des Hotels werden vorbehalten.

Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entfernen und/oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.

Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.

Der Gast ist zudem dafür verantwortlich, dass die Gesundheit der Teilnehmer nicht beeinträchtigt und andere Hotelgäste nicht gestört werden (z.B. durch Lärm). Des Weiteren ist der Gast dafür verantwortlich, dass keine Rechte (insb. Immaterialgüterrechte) Dritter verletzt werden.

Im Falle von vertrags- oder gesetzeswidriger Nutzung verpflichtet sich der Gast, das Hotel Dritten gegenüber schadlos zu halten.

6.4 Dienstleistungen Dritter

Soweit das Hotel auf Veranlassung des Gastes hin bei Dritten Einrichtungen beschafft oder Dienstleistungen bucht, handelt es auf Rechnung des Gastes.

Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen sowie für die rechtzeitige Vornahme von Mitwirkungspflichten und Zahlung der Rechnung. Der Gast verpflichtet sich, das Hotel gegenüber allen Drittdienstleistern schadlos zu halten. Der Gast haftet dem Hotel gegenüber somit insbesondere für alle Schäden aus Annullationen und Beschädigungen bei Dritten, sofern der Schaden nicht vom Hotel verursacht wurde.

6.5 Werbemassnahmen

Die Nutzung des Logos, von Fotos oder dergleichen des Hotels für Werbemassnahmen setzt die schriftliche Einwilligung des Hotels voraus.

8 Gutscheine

Gutscheine werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgestellt und haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Für Gutscheine gelten ergänzend die Bestimmungen unter Ziff. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dorfhus Gupf AG – Webshops

9 Leistungsstörungen

9.1 Vom Hotel verursachte Leistungsstörung

9.1.1 Hotelzimmer und Veranstaltungsräume

Sollte trotz bestätigter Reservation kein Zimmer im Hotel verfügbar sein, so informiert das Hotel den Gast so früh als möglich und bietet nach Möglichkeit gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahegelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie an. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab und tritt vom Vertrag zurück, so hat er dies dem Hotel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) zu erstatten. Weitergehende Ansprüche (insb. Schadenersatz) des Gastes bestehen nicht. Erfolgt die Rücktrittserklärung verspätet, so können dem Gast die dadurch entstandenen Kosten auferlegt werden.

9.1.2 Speisen und Getränke (F&B-Leistungen)

Sollten vereinbarte F&B-Leistungen vom Hotel nicht erbracht werden können, so informiert das Hotel den Gast umgehend und bietet nach Möglichkeit gleichwertigen Ersatz. Allfällige Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast die Ersatzleistung ab, so hat er dies dem Hotel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ein Vertragsrücktritt ohne Entschädigungsfolge wird nur gestattet, sofern die Leistungsänderung erheblich ist und dem Gast das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) zu erstatten. Weitergehende Ansprüche (insb. Schadenersatz) des Gastes bestehen nicht. Erfolgt die Rücktrittserklärung verspätet, so können dem Gast die dadurch entstandenen Kosten auferlegt werden.

9.2 Vom Gast verursachte Leistungsstörung

9.2.1 Annullation durch den Kunden / Annullationsgebühren

  1. a) Allgemeines

Annullationen sind dem Hotel schriftlich und fristgerecht mitzuteilen, andernfalls werden 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Massgebend zur Berechnung der Frist ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gastes beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail-Nachrichten.

Der vereinbarte Preis ist auch bei Nichterscheinen („no-show“) und bei vorzeitiger Abreise des Gastes vollumfänglich geschuldet.

Das Hotel behält sich das Recht vor, im Einzelfall zusätzlich zu den Annullationsgebühren gemäss nachfolgenden Annullationsbedingungen eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Gast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Schaden in Rechnung zu stellen. Diesfalls steht dem Kunden der Nachweis frei, dass das Hotel kein über die Annullationskosten hinausgehender oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Kann der Gast den Nachweis erbringen, dass er infolge höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Erdbeben, Pandemie) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen kann, so entfällt der Anspruch auf Vergütung der angebotenen Leistung. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.

  1. b) Einzelbuchung

Als Einzelbuchung werden Buchungen von bis zu 4 Zimmern bezeichnet. Eine Einzelbuchung kann bis 24 Stunden, 15.00 Uhr vor der geplanten Anreise schriftlich und ohne Kostenfolge annulliert werden.

  1. c) Gruppenbuchung und Veranstaltungsräume

Als Gruppenbuchung werden vorliegend Buchungen ab 5 Zimmern oder Buchungen für mindestens 8 Personen bezeichnet. Wo nachfolgend von Anreise gesprochen wird, ist in Bezug auf Zimmerreservationen das vereinbarte Anreisedatum gemeint; in Bezug auf Veranstaltungsräume das vereinbarte Veranstaltungsdatum bzw. der vereinbarte Beginn der Nutzung.

Für Buchungen von bis zu 10 Zimmern und Veranstaltungsräumen mit Kapazität bis maximal 10 Personen gelten die folgenden Annullationsbedingungen:

bis 30 Tage vor Anreise                                     kostenlos

29 bis 15 Tage vor Anreise                                50% des Gesamtbetrages

14 bis 8 Tage vor Anreise                                  75% des Gesamtbetrages

7 bis 0 Tage vor Anreise                                    100% des Gesamtbetrages

Für Buchungen ab 11 Zimmern und von Veranstaltungsräumen mit Kapazität für mehr als 10 Personen sowie der Terrasse zur Alleinbenutzung gelten die folgenden Annullationsbedingungen:

Bis 90 Tage vor Anreise                                      kostenlos

89 bis 60 Tage vor Anreise                                25% des Gesamtbetrages

59 bis 30 Tage vor Anreise                                50% des Gesamtbetrages

29 bis 15 Tage vor Anreise                                75% des Gesamtbetrages

14 bis 0 Tage vor Anreise                                  100% des Gesamtbetrages

  1. d) F&B Leistungen

Vorbehalten Ziff. 6.2 und anderslautenden Vereinbarungen gelten für die Annullation von F&B-Leistungen dieselben Fristen und Prozentansätze wie bei Buchungen von bis zu 10 Zimmern und Veranstaltungsräumen bis max. 10 Personen (vgl. Ziff. 9.2.1 lit. c), basierend auf dem Gesamtbetrag der F&B-Leistungen. Es wird auf die vor der Annullation voraussichtliche Teilnehmerzahl abgestellt. Sollten die Leistungen noch nicht oder noch nicht abschliessend definiert worden sein, ist das Hotel berechtigt, als Berechnungsgrundlage die durchschnittlichen F&B-Leistungen des Hotels heranzuziehen. Das Hotel behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.

9.2.2 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Gastes, kann das Hotel die Erbringung ihrer Dienstleistungen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges verweigern. Können die Dienstleistungen infolge berechtigter Leistungsverweigerung durch das Hotel am geplanten Termin nicht in Anspruch genommen werden, bleibt die Zahlung für die vereinbarten Leistungen vollumfänglich geschuldet.

Bei nicht fristgerechter (An-)Zahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel den Gast mahnen und pro Mahnung CHF 20.00 berechnen. Wird durch das Hotel ein Betreibungsbegehren gegen den säumigen Gast eingeleitet, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.00 geschuldet.

Begleicht der Gast vereinbarte Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen nicht bis zum Fälligkeitsdatum, kann das Hotel die vertraglichen Leistungen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges verweigern.

Das Hotel ist berechtigt, ihre Forderungen einem Dritten, insbesondere einem Inkassodienstleister, abzutreten bzw. diese von einem solchen einfordern zu lassen. Es können zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben werden.

Das Hotel hat bei Verzug der An-/Vorauszahlung oder der Kreditkartengarantie weiter das Recht, eine schriftliche Nachfrist anzusetzen und nach unbenütztem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Zur Berechnung der Kostenfolge kommen die Bestimmungen, insbesondere die Fristen, zur Annullation durch den Gast analog zur Anwendung. Der Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Gast bleibt vorbehalten.

10 Rücktritt durch das Hotel

Bis spätestens 180 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag des Gastes kann das Hotel durch einseitige Erklärung ohne Grundangabe vom Vertrag zurücktreten. Bei Zimmerreservationen über die Webseite ist das Hotel zudem berechtigt, ein Vertragsrücktritt mittels unverzüglicher Mitteilung nach Versand der Reservierungsbestätigung zu erklären.

Bei Vorliegen sachlich gerechtfertigter Gründe ist das Hotel ferner jederzeit berechtigt, durch einseitige Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigter Grund gilt insbesondere:

    • eine nach Ablauf der Nachfrist (vgl. 9.2.2) nicht geleistete Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung;
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
    • die Buchung oder Nutzung von Zimmern, Räumen oder Dienstleistungen unter irreführenden oder falschen Angaben bzw. Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Gastes oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks);
    • der begründete Anlass zur Annahme des Hotels, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
    • die Zahlungsunfähigkeit des Gastes (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder die Einstellung der Zahlung;
    • ein gesetzeswidriger Zweck bzw. Anlass des Aufenthaltes.

Bei einem vertragsgemässen Rücktritt des Hotels hat dieses dem Gast keinen gleichwertigen Ersatz anzubieten. Betreffend die Entschädigung für die gebuchten Leistungen kommen die Bestimmungen zur Kostenfolge bei Annullation analog zur Anwendung. Der Gast hat keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

11 Haftung

11.1 Allgemein

Das Hotel schliesst jegliche Haftung aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere wird die Haftung für indirekte Schäden, jegliche Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn vollumfänglich ausgeschlossen.

Eine Haftung des Hotels für fehlerhafte Leistungen von ihr beauftragten Dritten erfolgt ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz im Zusammenhang mit Auswahl und Instruktion der Dritten und anderen Hilfspersonen. Eine darüberhinausgehende Haftung des Hotels ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt eine Haftung für Betriebsangehörige des Hotels für Absicht und Grobfahrlässigkeit. Für Leistungen, welche das Hotel dem Gast lediglich vermittelt hat bzw. auf dessen Rechnung beschafft oder bucht, bestehen keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Hotel. Allfällige diesbezügliche Haftpflichtforderungen sind direkt an den Dritten zu richten.

11.2 Eingebrachte Sachen

Das Hotel empfiehlt, Bargeld und Wertgegenstände nach Möglichkeit im Zimmersafe aufzubewahren.

Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Übernachtungsgäste bzw. seiner Begleitpersonen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (verschuldensunabhängig) bis zum Betrag von CHF 1’000.00. Als eingebracht gelten Sachen, welche vom Gast in seinem Hotelzimmer aufbewahrt werden. Für weitergehende Schäden haftet das Hotel nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Geldwerte aus Gästetresoren infolge Feuer-/Elementar- und Einbruchschäden sind mit maximal CHF 2.000 pro Tresor versichert. Die Dorfhus Gupf AG übernimmt keinerlei Haftung bei höherem Geldwert (über CHF 2.000) infolge eines Schadens.

In den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal übernimmt das Hotel für vom Gast oder Dritten mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung dieser Gegenstände wird die Haftung des Hotels im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. Der Abschluss allfälliger Versicherungen für mitgebrachte Gegenstände ist Sache des Gastes.

12 Fundsachen

Fundsachen, deren Wert offensichtlich den Betrag von CHF 10.00 übersteigt, werden durch das Hotel während 6 Monaten sachgerecht aufbewahrt. Auslagen für besondere Aufbewahrung, namentlich bei grossen oder wertvollen Gegenständen, werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- bzw. Geschäftsadresse werden Fundsachen auf Anfrage des Gastes nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

Nach Ablauf obgenannter Aufbewahrungsfrist werden Fundsachen verwertet bzw. vernichtet. Erfordert es die Dringlichkeit, namentlich bei raschem Verderben, Wertverlust oder kostspieligem Unterhalt der Fundsache, ist das Hotel berechtigt, die Fundsache sofort zu verwerten bzw. zu vernichten. Ein allfälliger Verkaufserlös tritt dabei an die Stelle der Fundsache.

13 Datenschutz

Der Gast ermächtigt das Hotel hiermit, die in Verbindung mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Gast und seine Begleitpersonen, gleich ob diese vom Gast oder von Dritten stammen, zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zu bearbeiten. Sofern das Hotel zur Leistungserbringung Dritte hinzuzieht, ermächtigt der Gast das Hotel zur Weitergabe der für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Daten. Das Hotel ist zudem zur Weitergabe von Daten an externe Zahlungs- und Inkassodienstleister berechtigt – soweit für die Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung erforderlich.

Die erhobenen persönlichen Daten des Gastes und seinen Begleitpersonen werden u.A. zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten verwendet, welche sich insbesondere aus dem Gastgewerbe- und/oder Polizeirecht ergeben. Soweit das Hotel nach den anwendbaren Bestimmungen dazu verpflichtet ist, leitet es die entsprechenden Daten an die zuständigen Behörden weiter.

Die Datenbearbeitung wird in einer separaten Datenschutzerklärung detaillierter erläutert, insbesondere die Datenbearbeitung, welche auf den Besuch der Webseiten des Hotels zurückzuführen ist.

14 Formerfordernis

Wo in vorliegenden AGB Schriftlichkeit vorausgesetzt wird, genügen Textnachrichten per E-Mail oder Fax. Diese werden der Schriftform gleichgestellt.

15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der Individualvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und der Individualvereinbarung nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten sollte.

16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Hotel unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Recht unter Wegbedingung internationaler Übereinkommen wie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), sowie der kollisionsrechtlichen Normen.

Für sämtliche Ansprüche gilt Rehetobel, Kanton Appenzell-Ausserrhoden (Schweiz), als ausschliesslicher Gerichtsstand – unter Vorbehalt entgegenstehender, zwingender gesetzlicher bzw. staatsvertraglicher Zuständigkeiten.

Das Hotel ist jedoch berechtigt, stattdessen die für den Sitz bzw. Wohnsitz des Gastes zuständigen Gerichte anzurufen.

17 Änderung der AGB

Das Hotel behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt die im Zeitpunkt der Reservation durch den Gast aktuelle und auf der Webseite www.dorfhus-gupf.ch  publizierte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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